1. Grundzüge des Verhaltenskodex
1.1 Allgemeine Verhaltensgrundsätze
Integrität und rechtmäßiges Verhalten bestimmen unser Handeln.
Unsere Geschäftsbeziehungen sind sachbezogen und frei von unlauteren Methoden.
Konflikte zwischen den Interessen der E.ON Thüringer Energie AG und unseren privaten
Interessen vermeiden wir.
Mit Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnissen gehen wir vertraulich um.
Wir dulden keinen Missbrauch der eigenen Position zu eigenen Gunsten, zugunsten
Dritter oder zum Schaden der E.ON Thüringer Energie AG.
1.2 Unternehmensleitung und Führungskräfte
Vorstand und Führungskräfte üben eine Vorbildfunktion für alle Mitarbeiter aus. Der
Einhaltung des Verhaltenskodex durch diesen Personenkreis kommt daher eine
besondere Bedeutung zu.
Bei der Bewertung von Fehlverhalten von Vorstand und Führungskräften legen wir
strengere Maßstäbe als bei übrigen Mitarbeitern an.
Vorstand und Führungskräfte sind angehalten, auf die Einhaltung des Verhaltenskodex im
Unternehmen zu achten.
1.3 Compliance-Officer
Bei Kenntnis von Vorgängen, die offensichtlich geeignet sind, der E.ON Thüringer Energie
AG wirtschaftlich oder in ihrem öffentlichen Ansehen zu schädigen, verständigen wir den
Compliance-Officer.
2. Ausführungsbestimmungen des Verhaltenskodex
2.1 Umgang mit Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen
Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten, Dienstleistern u. a.) und
staatlichen Institutionen ist es unbedingt erforderlich, eine unmissverständliche Grenze
zwischen dem normalen Rahmen einer Geschäftsbeziehung und privaten Interessen zu
ziehen.
Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze im Zusammenhang mit der Annahme und
Gewährung von Geschenken und sonstigen Zuwendungen sind im Umgang mit allen
Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen zu beachten.
In jedem Fall ist darauf zu achten, daß die Annahme bzw. Gewährung von Geschenken
und sonstigen Zuwendungen keinen verpflichtenden Charakter haben darf.
a) Annahme von Geschenken sowie sonstigen Zuwendungen und Vergünstigungen
Mitarbeiter (hier und im Folgenden steht "Mitarbeiter" für: alle Mitarbeiter inklusive
Führungskräfte) dürfen von Geschäftspartnern oder Wettbewerbern eines Unternehmens
der E.ON Thüringer Energie AG keine Geldleistungen oder nichtmarktübliche Rabatte
annehmen.
Der Gegenwert von Sachgeschenken oder empfangenen Dienstleistungen darf den
geschäftsüblichen Rahmen grundsätzlich nicht übersteigen; in Zweifelsfällen und bei
höherwertigen
Geschenken darf die Annahme nur mit Zustimmung des Vorgesetzten erfolgen.
Vorstehendes gilt auch für die Annahme von Geschenken und sonstigen Zuwendungen
durch enge Familienangehörige in Kenntnis des Mitarbeiters.
Einladungen (z. B. im Zusammenhang mit Bewirtungen, Veranstaltungen, Reisen) von
Mitarbeitern und engen Familienangehörigen durch Geschäftspartner oder Wettbewerber
eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie AG dürfen grundsätzlich nur
angenommen werden, wenn sie einen geschäftsüblichen Rahmen nicht übersteigen. In
Zweifelsfällen und bei über den geschäftsüblichen Rahmen hinausgehenden Einladungen
ist die Zustimmung des Vorgesetzten einzuholen.
Dienstleistungen von Seiten Dritter für das Arbeitsumfeld eines Mitarbeiters (z. B.
Leistungen Dritter zur Ausgestaltung von betrieblichen Einrichtungen oder
Veranstaltungen), die außerhalb des geschäftsüblichen Rahmens liegen, sind
zurückzuweisen.
b) Gewährung von Geschenken sowie sonstigen Zuwendungen und
Vergünstigungen
Geschäftspartnern oder Wettbewerbern eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie
AG dürfen keine Geldleistungen oder nichtmarktübliche Rabatte gewährt werden. Dies gilt
auch für Mitarbeiter von staatlichen Institutionen.
Sachgeschenke oder Dienstleistungen dürfen den geschäftsüblichen Rahmen
grundsätzlich nicht übersteigen; höherwertige Geschenke bedürfen der Genehmigung des
Vorgesetzten.
Geschenke an Mitarbeiter von staatlichen Institutionen sollen entsprechend den
Richtlinien im Öffentlichen Dienst über einfache Präsente nicht hinausgehen.
Einladungen (z. B. im Zusammenhang mit Bewirtungen, Veranstaltungen, Reisen) an
Geschäftspartner oder Wettbewerber eines Unternehmens der E.ON Thüringer Energie
AG sowie an Mitarbeiter von staatlichen Institutionen dürfen nur ausgesprochen werden,
wenn sie einen geschäftsüblichen Rahmen nicht übersteigen.
c) Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern
Die Auswahl von Lieferanten und Dienstleistern erfolgt in einem geordneten Verfahren
nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien. Aufträge werden soweit möglich auf der
Basis von Wettbewerbsangeboten vergeben.
2.2 Interessenskonflikte zwischen der E.ON Thüringer Energie AG und ihren
Mitarbeitern
Im Einzelnen gilt:
a) Finanzielle Beteiligungen
Für wesentliche finanzielle Beteiligungen der Mitarbeiter an einem Wettbewerber, Kunden
oder Lieferanten besteht gegenüber dem Personalbereich bzw. durch den
Personalbereich eine Anzeige- und Genehmigungspflicht.
Wesentliche finanzielle Beteiligungen enger Familienangehöriger an einem Wettbewerber,
Kunden oder Lieferanten sind anzuzeigen, soweit ein möglicher Interessenkonflikt
erkennbar ist.
Als wesentliche finanzielle Beteiligung gilt jede direkte oder indirekte wirtschaftliche
Beteiligung
- in Höhe von mehr als 1 % an einer nicht börsennotierten Gesellschaft,
- in Höhe von mehr als 1 % der Aktien an einer börsennotierten Gesellschaft.
b) Nebentätigkeiten
Nebentätigkeit ist die Ausübung einer weiteren Tätigkeit
- als Vorstand oder Geschäftsführer,
- als Mitglied eines Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirats,
- als Arbeitnehmer oder
- in sonstiger Funktion
bei einem konzernfremden Unternehmen.
Die Ausübung einer Nebentätigkeit eines Mitarbeiters bei einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten ist - soweit nicht anderweitig geregelt - nur nach vorheriger Genehmigung gestattet.
Ferner besteht Anzeigepflicht für sonstige Nebentätigkeiten, die geeignet sind,
die Arbeitsleistung des Mitarbeiters nachteilig zu beeinflussen.
c) Geschäftschancen
Kein Mitarbeiter darf Geschäftschancen, die sich für ein Unternehmen der E.ON Thüringer
Energie AG ergeben, zum eigenen oder zum Vorteil Dritter ausnutzen.
d) Sonstige Interessenkonflikte
Erwerb, Anmietung oder Pacht eines Grundstückes, Gebäudes oder sonstiger
Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 2.500,00 € (bei Anmietung oder Pacht auf
monatlicher Basis) von einem Unternehmen der E.ON Thüringer Energie AG durch einen
Mitarbeiter oder einen engen Familienangehörigen eines Mitarbeiters sind - soweit nicht
anderweitig geregelt - dem Personalbereich anzuzeigen.
Dies gilt auch für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Grundstückes, Gebäudes
oder sonstiger Vermögensgegenstände im Wert von mehr als 2.500,00 € (bei Vermietung
oder Verpachtung auf monatlicher Basis) an ein Unternehmen der E.ON Thüringer
Energie AG durch einen Mitarbeiter oder einen engen Familienangehörigen eines
Mitarbeiters.
2.3 Vertraulichkeit
Vertrauliche Geschäftsinformationen oder Betriebsgeheimnisse (z. B. Finanzdaten,
Geschäftsstrategien, geplante Transaktionen) dürfen gegenüber unbefugten Dritten weder
während noch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses preisgegeben werden.
Die direkte oder indirekte Nutzung vertraulicher Geschäftsinformationen während und
nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum persönlichen Vorteil des
Mitarbeiters oder Dritter oder zum Nachteil der E.ON Thüringer Energie AG ist untersagt.
Um ein einheitliches Auftreten zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter verpflichtet, Anfragen
der Medien zur Energiepolitik und Unternehmenspolitik sowie Anfragen von Analysten
unverzüglich an den Bereich Unternehmenskommunikation weiterzuleiten.
Alle Mitarbeiter sind zur aktiven Sicherung vertraulicher Daten gegen Zugriff durch Dritte
(Abwehr von Industriespionage) entsprechend den bestehenden Richtlinien verpflichtet.
2.4 Insiderhandel
Um Verstöße gegen das Insiderhandelsverbot auszuschließen bzw. einen entsprechenden Verdacht zu vermeiden, sind die gültigen Insidergrundsätze zu beachten.
2.5 Sonderkonditionen für Mitarbeiter
Sonderkonditionen oder sonstige Vergünstigungen für Leistungen von Unternehmen der
E.ON Thüringer Energie AG werden nur aufgrund von Beschlüssen der zuständigen
Geschäftsleitung gewährt und gelten stets für alle Mitarbeiter oder genau bestimmte
Gruppen von Mitarbeitern. Sonderkonditionen oder sonstige Vergünstigungen, die diese
Anforderungen nicht erfüllen, dürfen weder gewährt noch in Anspruch genommen werden.
2.6 Nutzung von Firmeneigentum und Ressourcen
Der missbräuchliche Einsatz von Personal oder die missbräuchliche Nutzung von
Firmeneigentum zur Erfüllung unternehmensfremder Zwecke ist nicht gestattet.
3. Praktische Umsetzung des Verhaltenskodex
3.1 Compliance-Officer
Für die Umsetzung des Verhaltenskodex ist ein Compliance-Officer zuständig.
Dieser gewährleistet eine unabhängige und objektive Bearbeitung aller an ihn gerichteten
Anliegen. Er ist in diesen Angelegenheiten weisungsunabhängig.
Der Compliance-Officer steht allen Mitarbeitern als Ansprechpartner sowohl zur
Beantwortung von Fragen als auch als Berater im Zusammenhang mit dem
Verhaltenskodex zur Verfügung. Der Compliance-Officer ist zur absoluten
Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Compliance-Officer nimmt alle eingehenden Hinweise auf und geht Ihnen mit der
notwendigen Sorgfalt nach. Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich
behandelt. Stellt der Compliance-Officer einen hinreichenden Anfangsverdacht für einen
Verstoß gegen die in dem Verhaltenskodex enthaltenen Verhaltensgrundsätze fest,
schaltet er den Personalbereich bzw. die Interne Revision ein.
Wir fordern unsere Mitarbeiter ausdrücklich auf, bei allen den Verhaltenskodex
betreffenden Fragen den Compliance-Officer oder ihren Vorgesetzten anzusprechen. Wir
sichern zu, daß Meldungen an den Compliance-Officer keinerlei negative Auswirkungen
für den meldenden Mitarbeiter haben werden.
Der Compliance-Officer ist Herr Jörg Gerbatsch.
3.2 Personelle Maßnahmen
Verstöße gegen die in diesem Verhaltenskodex enthaltenen Grundsätze werden
personelle Maßnahmen nach sich ziehen und entsprechend den betriebsüblichen
Regelungen behandelt.
4. Whistleblower-Verfahren
E.ON Thüringer Energie AG hat ein Verfahren für die Entgegennahme und Verfolgung
von Beschwerden von Mitarbeitern in Rechnungslegungs- (accounting),
Rechnungslegungskontroll- (internal accounting control) sowie Prüfungsangelegenheiten
(auditing) eingerichtet.
Dabei sind folgende Eckpunkte festgelegt:
4.1 Inhalt der Meldung
Von Mitarbeitern der E.ON Thüringer Energie AG können Bedenken in Fragen der
Rechnungslegung, der internen Rechnungslegungskontrolle oder des Prüfungswesens
mitgeteilt werden. Meldungen über sonstiges Fehlverhalten werden vom Compliance-
Officer (s. o.) an die jeweils zuständige Stelle bei E.ON Thüringer Energie AG
weitergeleitet.
4.2 Form der Mitteilung
Die Mitteilung kann in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form an den
Compliance-Officer (3.1) gerichtet werden.
Die Mitteilung kann darüber hinaus anonym erfolgen. Dazu ist im E.ON Thüringer Energie
AG-Intranet ein spezieller Weblink vorhanden, bei dessen Benutzung eine
Rückverfolgung der Meldung ausgeschlossen ist.
4.3 Schutzmaßnahmen
Sanktionen gegen Personen aufgrund einer Meldung sind untersagt. Dies gilt auch bei
inhaltlich unzutreffenden Meldungen, soweit diese in gutem Glauben gemacht worden
sind.
Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.